Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen (im Folgenden: »AGB«) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staatsbetrieb Sächsische Staatstheater – Staatsoper Dresden und Staatsschauspiel Dresden, ausschließlich für den Betriebsteil Staatsoper Dresden – nachstehend »Staatsoper Dresden« genannt – und seinen Besuchern. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, dem Abschluss eines Abonnements oder dem Zutritt zu einer Veranstaltung der Staatsoper Dresden gelten diese AGB als vereinbart.
1.2 Diese AGB gelten grundsätzlich auch für Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Staatsoper Dresden und für Gemeinschaftsveranstaltungen der Staatsoper Dresden mit anderen Partnern.
1.3 Für Abonnenten gelten ergänzend die Abonnementsbedingungen, die unter anderem auf der Webseite hinterlegt sind.
1.4 Für Gruppen ab 20 Personen gelten ergänzend die Verkaufskonditionen für Gruppen. Diese sind unter anderem auf der Webseite hinterlegt.

2. Öffnungszeiten
2.1 Die Tageskasse ist zu den gesondert veröffentlichten Zeiten geöffnet. Diese sind unter anderem auf der Webseite hinterlegt.
2.2 Die Spielstätte Semperoper und die Abendkasse werden in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Die Spielstätte Semper Zwei und die Abendkasse werden in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.

3. Eintrittspreise
3.1 Für die Veranstaltungen der Staatsoper Dresden gelten je nach Art und Ort der Veranstaltung unterschiedliche Sitzpläne, Preiskategorien und Platzgruppen. Für ausgewählte Veranstaltun-gen (z. B. Gastspiele, Festspiele, Premieren, Sonderkonzerte, Sonderveranstaltungen, besondere Besetzungen) können besondere Preise gelten und gegebenenfalls Zuschläge anfallen.
3.2 Die aktuellen Eintritts- und Abonnementspreise sowie die Eintrittspreise für Sonderaktionen können den Veröffentlichungen der Staatsoper Dresden entnommen werden.
3.3 Die Programmhefte und Theatergläser sowie weitere Leistungen sind nicht im Kartenpreis enthalten.
3.4 Schwerbehinderte Personen mit einem Behinderungsgrad ab 80 von 100 erhalten gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises nach Verfügbarkeit vorhandener Karten eine ermäßigte Karte. Enthält dieser zudem den Nachweis über die Berechtigung eine Begleitperson mitzunehmen, gilt für diese der gleiche Preisvorteil.
3.5 Schülern und Studenten können  gegen Vorlage eines gültigen Schüler- oder Studentenausweises ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse der Semperoper Restkarten zu einem ermäßigten Eintrittspreis angeboten werden, sofern noch eine ausreichend hohe Anzahl an Restkarten vorhanden ist. Gleiches gilt für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst sowie im Freiwilligen Sozialen Jahr. Von dieser Regelung können einzelne Vorstellungen ausgenommen werden.
3.6 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre erhalten eine ermäßigte Karte nach Verfügbarkeit. Von dieser Regelung können einzelne Vorstellungen ausgenommen werden.
3.7 Bei Familienvorstellungen kann eine Familienermäßigung für Erwachsene nur in Anspruch genommen werden, wenn der Erwachsene beim Vorstellungsbesuch in Begleitung des jeweili-gen Kindes beim Einlass erscheint. Ist dies nicht der Fall, ist die Familienermäßigung nicht einschlägig und der Differenzbetrag zum Normalpreis muss gezahlt werden.
3.8 Alle vorgenannten Ermäßigungen werden für Vorstellungen in der Semperoper  grundsätzlich ab einem Eintrittspreis von 12 Euro für die Platzgruppen 1 bis 5 gewährt. Ermäßigungen sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Nachweis gültig und nicht übertragbar. Eine nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen. Beim Einlass ist der entsprechende Nachweis vorzuzeigen. Kann dieser nicht nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf die Ermäßigung und der Differenzbetrag zum Normalpreis ist zu zahlen.
3.9 Die Staatsoper Dresden haftet nicht für Preise, die von Dritten für Eintrittskarten der Staatsoper Dresden erhoben werden.
3.10 Aufgrund der architektonischen Gegebenheiten oder inszenierungsbedingt kann die Sicht auf die Bühne von einigen Plätzen im Vorstellungssaal der Semperoper eingeschränkt sein. Dies führt zu keinem Anspruch auf eine Kartenrücknahme oder einen Preisnachlass.

4. Vorverkauf
4.1 Der Vorverkauf von Eintrittskarten erfolgt durch den Bereich Vertrieb und Service der Staatsoper Dresden in der Regel für eine Spielzeit im Voraus. Änderungen des Spielplans, der Anfangszeiten und Besetzungen bleiben vorbehalten. Für Angaben Dritter in Veröffentlichungen (z. B. Presse, Online-Medien) übernimmt die Staatsoper Dresden keine Gewähr. Die Staatsoper Dresden behält sich vor, die Anzahl von Karten, die pro Person verkauft werden, zu begrenzen.
4.2 Auf eine telefonische, schriftliche oder Bestellung per E-Mail unterbreitet die Staatsoper Dresden schriftlich oder per E-Mail ein befristetes Angebot gemäß der jeweiligen Kartenverfügbarkeit, aus dem Veranstaltungstag, Titel des Werkes, Platzgruppe, Plätze und Preise ersichtlich sind. Mit der Bezahlung der angebotenen Karten wird das Angebot angenommen. Geschieht das nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist, kann die Staatsoper Dresden über die angebotenen Karten und Plätze anderweitig frei verfügen.
4.3 Bereits bezahlte Karten werden auf Wunsch und auf Gefahr des Käufers auf dem einfachen Postweg sobald wie möglich zugesandt. Sollte der Zeitraum für den Versand nicht ausreichen (bis 10 Tage vor der Vorstellung), werden die bezahlten Karten an der Abendkasse unter der Kunden- und Auftragsnummer hinterlegt. Nicht abgeholte Eintrittskarten verfallen ersatzlos ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
4.4 Ab drei Wochen vor der jeweiligen Vorstellung ist eine Zahlung auf Rechnung nicht mehr möglich. Die Karten sind in diesen Fällen grundsätzlich vorab per Kreditkarte oder an der Tageskasse zu bezahlen.
4.5 An der Abendkasse werden ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn reservierte und nicht abgeholte Karten wieder zum Kauf angeboten.

5. Gutscheine
Für Veranstaltungen der Staatsoper Dresden können Geschenkgutscheine erworben werden. Diese Gutscheine gelten drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Die Gutscheine können für die Veranstaltungen der Semperoper Dresden entsprechend der Kartenverfügbarkeit eingelöst werden. Ein Anspruch auf bestimmte Vorstellungen oder Plätze besteht nicht. Eine Barauszahlung der Gutscheine (vollständig oder teilweise) ist nicht möglich.

6. Internetverkauf
Der Internetverkauf von Eintrittskarten wird durch selbständige Dienstleistungsunternehmen zu deren Geschäftsbedingungen abgewickelt. Pro Karte fällt grundsätzlich eine Systemgebühr an. Ermäßigungen aufgrund einer Behinderung oder des Status als Schüler, Student oder Freiwilliger können grundsätzlich auf diesem Bestellweg nicht gewährt werden. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.

7. Print@Home / Smartphone-Ticket
7.1 Im Print@Home-Verfahren können die Tickets und Gutscheine online auf semperoper.de gekauft und danach selbst ausgedruckt werden. Darüber hinaus können die Tickets auf das Smartphone geladen werden. Das Print@Home-Ticket erhält der Besucher in elektronischer Form. Das Print@Home Ticket ist nur lesbar und gültig, wenn es auf einem weißen DIN-A4-Papier ausgedruckt wird. Jedes Print@Home-Ticket berechtigt nur einmalig zum Eintritt zu der jeweiligen Veranstaltung. Es ist untersagt, das Print@Home-Ticket in digitaler oder in gedruckter Form zu vervielfältigen oder zu ändern. Ein QR-Code garantiert die Echtheit der Karte und ist nur einmal verwertbar. Das Print@Home-Ticket wird beim Einlass von einem Scanner identifiziert, geprüft und entwertet. Die Staatsoper Dresden ist berechtigt, Inhabern eines Print@Home-Tickets, dessen QR-Code bereits entwertet wurde, den Zugang zu der betreffenden Veranstaltung zu verweigern.
7.2 Für Print@Home-Gutscheine gelten die Bestimmungen in Punkt 7.1 sowie in Punkt 5 entsprechend.

8. Weiterverkauf von Eintrittskarten
8.1 Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten der Staatsoper Dresden ist ebenso wie das Anbieten solcher Karten zum gewerblichen Weiterverkauf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Staatsoper Dresden untersagt.
8.2 Reiseveranstalter und Hotels, die Besuche von Vorstellungen der Staatsoper Dresden anbieten, haben sich für den Kauf von Eintrittskarten an den Vertrieb und Service der Staatsoper Dresden zu wenden.
8.3 Das Anbieten oder Verkaufen von Eintrittskarten der Staatsoper Dresden durch Besucher oder Dritte in den Räumen oder unmittelbar vor der Staatsoper Dresden sowie vor ihrer Tageskasse ist strikt untersagt. Die Staatsoper Dresden behält sich rechtliche Schritte gegen  Personen, die diesem Verbot zuwider handeln vor.
8.4 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Abschnitte 8.1, 8.2 oder 8.3 fällt eine Vertragsstrafe in Höhe des Fünffachen des auf der Eintrittskarte abgedruckten Eintrittspreises an. Die Geltendmachung weitergehender Schäden durch die Staatsoper Dresden bleibt vorbehalten.

9. Einlass zu Veranstaltungen
9.1 Einlass zu Veranstaltungen der Staatsoper Dresden wird nur gegen Vorlage einer gültigen Original-Eintrittskarte für jeden teilnehmenden Besucher gewährt. Bei ermäßigten Karten ist die Ermäßigungsberechtigung vorzuweisen. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, ist die Differenz zum vollen Eintrittspreis an der Abendkasse nachzuentrichten.
9.2 Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen, im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Vorstel-lung, erst zu einem von der Opernleitung festgelegten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals ist  Folge zu leisten. Je nach Veranstaltung ist ein verspäteter Einlass erst zur Pause oder gar nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Beginn einer Veranstaltung vorverlegt wurde.
9.3 Jede Eintrittskarte berechtigt zum Besuch der angegebenen Veranstaltung auf dem auf der Eintrittskarte angegebenen Platz. Andere Plätze dürfen nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals eingenommen werden. Die Staatsoper Dresden ist berechtigt, Besuchern im Einzelfall andere Plätze zuzuweisen.
9.4 Es ist aus Sicherheitsgründen strikt verboten, auf Treppen, Simsen oder Balustraden Platz zu nehmen. Ebenfalls aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, auf den Rangbrüstungen zu sitzen, sich über die Brüstungen zu lehnen oder Gegenstände (z. B. Handtaschen) auf den Brüstungen abzulegen.
9.5 Aus Sicherheitsgründen sowie aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme ist es nicht gestattet, Kinderwagen in eine Vorstellung in der Semperoper mitzunehmen. Es wird nicht empfohlen, Kinder und Säuglinge im Alter von bis zu 6 Jahren in eine Vorstellung mitzunehmen, da der störungsfreie Ablauf während einer Vorstellung zu gewährleisten ist.
9.6 Aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie aus hygienischen Gründen kann der Einlass zu einer Vorstellung nur mit angemessener, sauberer und vollständiger Bekleidung (z.B. lange Hosen) und Schuhen gewährt werden.
9.7 Rollstuhlfahrern stehen gesondert ausgewiesene Rollstuhlplätze im Parkett sowie im 1. und 2. Rang zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass im 1. und 2. Rang aufgrund zu schmaler Türen ein Zugang für elektronische Rollstühle nicht gewährleistet werden kann. Im 3. und 4. Rang stehen aus baulichen Gründen keine Rollstuhlplätze zur Verfügung. Die ausgewiesenen Rollstuhlplätze können beim Kartenerwerb an der Tageskasse entsprechend angefragt werden. Sind diese bereits ausverkauft, können  keine anderen Plätze alternativ als Rollstuhlplätzen genutzt werden.
9.8 Das Mitnehmen von Fahrrädern, Tieren und dergleichen in die Staatsoper Dresden ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.

10. Übertitel
Übertitel sind eine zusätzliche Serviceleistung, auf die kein Anspruch besteht. Sie sind nicht Bestandteil des Kartenpreises. Sofern eine Aufführung ohne Übertitel gespielt wird oder die Übertitel von einigen Plätzen nicht oder nur eingeschränkt gelesen werden können, besteht kein Anspruch auf Kartenrückgabe oder Preisermäßigung.

11. Vorzeitiger Abbruch von Veranstaltungen
11.1 Der vorzeitige Abbruch einer Veranstaltung begründet nur dann einen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises, wenn der Abbruch im ersten Akt oder bei einaktigen Werken in der ersten Hälfte der Veranstaltung erfolgt.
11.2 Der Erstattungsanspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab dem Veranstaltungstermin gegen Rückgabe der originalen Eintrittskarten an den Bereich Vertrieb und Service der Staatsoper Dresden geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kartenpreis. Weitere Aufwendungen, insbesondere Hotel- und Reisekosten, werden nicht ersetzt.
11.3 Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs einer Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt (z.B. Katastrophen) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

12. Rückgabe von Eintrittskarten, Änderungen oder Ausfall einer Veranstaltung
12.1 Verkaufte Eintrittskarten werden durch die Staatsoper Dresden grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht. Für nicht besuchte Vorstellungen wird kein Ersatz geleistet.
12.2 Besetzungsänderungen oder sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
12.3 Wird anstelle des Veranstaltungstitels, der beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, etwas anderes aufgeführt, können Eintrittskarten bis zum Beginn dieser Veranstaltung gegen Erstattung des Kartenpreises zurückgegeben werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere können Hotel- und Reisekosten nicht erstattet werden. Programmänderungen bei Symphonie- und Sonderkonzerten oder sonstigen Veranstaltungen, insbesondere Soireen, Kammerabenden, Aufführungsabenden, Solistenkonzerten oder mehrteiligen Ballettabenden, führen nicht zur Erstattung des Kartenpreises.
12.4 Fällt eine Veranstaltung aus, wird der Kartenpreis erstattet, sofern die originalen Eintrittskarten an den Bereich Vertrieb und Service innerhalb von 30 Tagen ab dem Veranstaltungstermin zurückgegeben werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere werden Hotel- und Reisekosten nicht erstattet. Im Falle des Veranstaltungsausfalles aufgrund Höherer Gewalt (z. B. Katastrophen) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
12.5 Es besteht die Möglichkeit, Karten ab 3 Monate und bis 2 Werktage vor dem jeweiligen Vorstellungsdatum in Kommission zu geben. Diese Möglichkeit wird grundsätzlich erst dann angeboten, wenn weniger als 300 Restkarten (davon ausgenommen sind die Kommissionsregelungen im Rahmen der Abonnement-Bedingungen und Gruppenkonditionen) vorhanden sind. Diese Regelung gilt nicht für Exklusive Veranstaltungen, Fremdveranstaltungen und Gastspiele. Karten können erst dann in Kommission genommen werden, wenn diese im Original vorliegen. Wurden Karten in Kommission genommen, kann diese nicht rückgängig gemacht werden. Die Semperoper Dresden ist nicht verpflichtet, diese Eintrittskarten vorrangig zum Wiederverkauf anzubieten. Es kann keine Garantie für den Wiederverkauf bzw. für die Rückerstattung des Kartenpreises übernommen werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Vorstellung. Die Kommissionsgebühr beträgt pro wiederverkaufter Karte 10 Prozent des Kartenpreises (mindestens 6 Euro je Eintrittskarte).

13. Verlust von Eintrittskarten
13.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er gekauft hat. Die Staatsoper Dresden ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
13.2 Werden für denselben Platz von verschiedenen Besuchern die Originalkarte und eine Ersatzkarte vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte den Vorrang vor dem Inhaber der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt.
 

14. Garderobe
14.1 Garderobenstücke (Mäntel, Jacken, Hüte, Mützen, Schirme, große Taschen, Rucksäcke und vergleichbare sperrige Gegenstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben. Das Vorderhauspersonal ist berechtigt trotz Eintrittskarte, den Zutritt zum Saal zu verweigern, sollten solche Gegenstände nicht abgegeben werden.
14.2 Gegen Vorlage der Garderobenmarke händigt das Servicepersonal die Garderobenstücke ohne Prüfung der sachlichen Berechtigung aus. Bei Verlust der Garderobenmarke dürfen die betreffenden Garderobengegenstände nur nach erfolgter Rückgabe aller Garderobenstücke an alle Besucher ausgehändigt werden sowie wenn glaubhaft erklärt werden kann, dass die betreffenden, übrig gebliebenen Garderobengegenstände tatsächlich demjenigen gehören, der die dazugehörige Garderobenmarke verloren hat. Die Staatsoper Dresden ist in solchen Fällen berechtigt, vor der Aushändigung die personenbezogenen Daten zu erfassen.
14.3 Vertauschte, beschädigte oder Abhanden gekommene Garderobenstücke sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Bei Verlust einer Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz durch die Oper verlangt werden.
14.4 Mit der Übernahme der Garderobenstücke übernimmt die Staatsoper Dresden die Haftung für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Einlass- und Servicepersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Die Haftung beschränkt sich auf den nachgewiesenen Zeitwert der hinterlegten Gegenstände und einen Höchstwert von 250 Euro je Garderobenmarke. Ausgenommen von der Haftung sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen sowie Schmuck und elektronische Geräte. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung solcher Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

15. Fundsachen
15.1 Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Staatsoper Dresden gefunden werden, sind beim Einlass- oder Servicepersonal abzugeben.
15.2 Es wird empfohlen, den Verlust von Gegenständen in den Räumen der Staatsoper dem Einlass- oder Servicepersonal unverzüglich mitzuteilen. Fundsachen werden nach Ablauf einer angemessenen Frist an das öffentliche Fundbüro gegeben.

16. Bild- und Tonaufnahmen
16.1 Jegliche Ton- und/oder Bildaufzeichnungen von Veranstaltungen durch Besucher sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot lösen Schadenersatzansprüche der Staatsoper Dresden und der mitwirkenden Künstler aus.
16.2 Außerhalb von Veranstaltungen dürfen Bildaufnahmen in den Räumlichkeiten der Staatsoper Dresden ausschließlich für private und nichtkommerzielle Zwecke gefertigt werden.
16.3 Bei Verstoß gegen die Regelungen in Abschnitt 16.1 oder 16.2 ist das Personal der Staatsoper Dresden berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen, diese zu löschen und den Besucher zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.
16.4 Die Staatsoper Dresden ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne vorherigen Hinweis aufzuzeichnen, insbesondere auf Bild-, Ton-, und Bildtonträger,  und zu veröffentlichen sowie bei Veranstaltungen im Zuschauerraum und in den Foyers Fotoaufnahmen durchzuführen. Der Besucher erklärt sich mit einer möglichen Ablichtung und Aufzeichnung seiner Person einverstanden. Bei einer Aufzeichnung durch die Staatsoper oder durch von ihr beauftragte Dritte ist mit technischem Equipment im Saal sowie möglichen Sichteinschränkungen zu rechnen.

17. Mobiltelefone, Speisen und Getränke, Rauchverbot
17.1 Mobiltelefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum vollständig auszuschalten. Im Interesse anderer Besucher und des störungsfreien Verlaufs der Veranstaltungen ist die Staatsoper Dresden bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe solcher Geräte zu verlangen oder betreffende Besucher zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
17.2 Speisen und Getränke dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
17.3 Das Rauchen in den Räumen der Staatsoper Dresden ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die sog. E-Zigaretten oder ähnliche Gegenstände, die Rauch erzeugen und damit zur Auslösung der Brandmeldeanlage führen können.

18. Hausrecht
18.1 Das Hausrecht in der Staatsoper Dresden obliegt der Intendanz sowie der kaufmännischen Geschäftsführung. Bei Veranstaltungen wird das Hausrecht durch das Einlasspersonal und den Chefdienst ausgeübt. Den Anweisungen des Personals der Staatsoper Dresden ist unbedingt Folge zu leisten.
18.2 Besteht Anlass zu der Annahme, dass Besucher eine Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen, kann diesen der Zutritt zu den Räumen der Staatsoper Dresden verweigert werden. Besucher können aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die gegen Anweisungen des Personals oder gegen diese AGB verstoßen haben. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgelds oder auf Aufwendungsersatz entsteht hierdurch nicht.

19. Datenschutz
19.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt.
19.2 Es gilt die Datenschutzerklärung, welche unter www.semperoper.de/datenschutz einsehbar ist.

20. Haftung
Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Räumen der Staatsoper Dresden erleidet, haften die Staatsoper Dresden sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

21. Streitbeilegungsverfahren
Die Sächsischen Staatstheater nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teil.

22. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Auf Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge und Rechtsbeziehungen, die diesen AGB unterliegen, ist für beide Teile Dresden.

23. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem 16.06.2020 in Kraft und ersetzen alle bisher geltenden Regelungen.

24. Aktuelle Sonderregelungen/ Corona
Abhängig von den zum Vorstellungszeitpunkt geltenden gesetzlichen und behördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der anhaltenden Coronavirus-Pandemie sowie den hiermit verbundenen internen Maßnahmen zur Einhaltung des Besucherschutz- und Hygienekonzeptes der Staatsoper Dresden können gegebenenfalls nachstehende, zusätzliche Bestimmungen in Ergänzung bzw. Abweichung vorstehender Bestimmungen gelten:

24.1. Gesonderte Buchungs- und Erstattungsbedingungen:

  • Ggf. können Eintrittskarten nur unter Angabe der Kundendaten erworben und ausschließlich personalisierte Tickets ausgegeben werden.
  • Einlass kann – unter Vorzeigen eines übereinstimmenden Ausweisdokuments beim Einlasspersonal – ggf. nur an die Gäste gewährt werden, deren Namen mit dem auf dem Ticket abgedruckten übereinstimmen oder die ein Formular zur Kontaktdatenerhebung ausgefüllt bzw. die Kontaktdaten über die Corona-Warn-App erfasst haben. 
  • Es kann ggf. zu Einschränkungen der Besucherkapazität und der Platzbelegung kommen, wonach ggf. nur z.B. Personen desselben Hausstandes oder in Begleitung einer Person eines weiteren, befreundeten Hausstandes nebeneinander sitzen können.
  • Sofern eine Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung, Schutzmaßnahmen der Staatsoper Dresden oder sonstigen Gründen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie abgesagt wird und ausfällt, verlieren die dafür bereits erworbenen Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Dem Besucher kann der Kartenpreis in Form  eines Gutscheins oder einer Rücküberweisung erstattet werden. Eine Spende an die Staatsoper seitens des Kunden in Höhe des Ticketwertes ist ebenso möglich. Gleiches gilt, sofern die Besucherkapazität nach dem Ticketkauf eingeschränkt werden muss und der betroffene Sitzplatz im genehmigten Saalplan wegfällt und eine Umplatzierung in der gleichen Platzgruppe nicht erfolgen kann. Es gelten die Regelungen unter: https://www.semperoper.de/ticketrueckgabe.html.
  • Wird anstelle des ursprünglich veröffentlichten Spielplans ein Ersatzspielplan veröffentlicht, sind die bereits erworbenen Eintrittskarten für Veranstaltungen des ursprünglichen Spielplans nicht mehr gültig. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung von der abgesagten Vorstellung in eine Vorstellung des Ersatzspielplans, selbst wenn Datum und Uhrzeit identisch sind.

24.2. Der Vorstellungsbesuch ist nur möglich bei Einhaltung folgender Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

  • Der Zutritt ist bei bekannter, aktueller Erkrankung an COVID-19 sowie bei Symptomen (gemäß Robert Koch Institut), die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen, verboten.
  • Ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen sollte stets überall eingehalten werden. Ausnahmen hiervon sind ggf. ausschließlich bei Personen desselben Hausstandes möglich.
  • Der Besucher hat auf ausreichende Handhygiene zu achten. Die Niesetikette ist einzuhalten.
  • Abhängig von den geltenden behördlichen bzw. gesetzlichen Regelungen und dem Besucher- und Hygieneschutzkonzept der Staatsoper werden ggf. weitere Maßnahmen zur Ticketbuchung und Einlassgewährung bzw. weitere Verpflichtungen des Besuchers notwendig. So ist ggf. mit Zutritt zum Operngebäude eine medizinische Gesichtsmaske bzw. eine FFP2-Maske zu tragen und ggf. auch am eigenen Platz aufzubehalten. Weiterhin kann gegebenenfalls der Zutritt ausschließlich für nachweislich Corona-Genesene bzw. vollständig Geimpfte und/oder nachweislich Getestete möglich sein. Sofern zutreffend, ist dem Einlasspersonal mittels Vorlage entsprechender Bescheinigungen bzw. Nachweise, die den Anforderungen der geltenden Verordnungen gerecht werden, die Eintrittsberechtigung glaubhaft zu machen.

24.3. Bei Verstößen gegen die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen oder Nichtvorliegen gegebenenfalls notwendiger Impf- oder Genesungs- bzw. Testnachweise ist der Besucher vom Vorstellungsbesuch auszuschließen bzw. kann des Opernhauses verwiesen werden. Eine Rückerstattung des Ticketpreises – auch anteilig – ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. 

24.4. Der Besucher hat sich vor dem Vorstellungsbesuch über die aktuell geltenden Maßnahmen und Verpflichtungen selbstständig zu informieren. Auf der Webseite der Staatsoper Dresden können gegebenenfalls die aktuell notwendigen Beschränkungen und Maßnahmen eingesehen werden.

24.5. Jegliche Haftung der Staatsoper Dresden im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.

24.6. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Staatsoper Dresden gelten fort, sofern die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen hiervon nicht abweichen.